Krebsvorsorgeuntersuchung


Uterus checkup
 

Wann und wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Jede Frau sollte die von der Krankenkasse gezahlte Krebsvorsorgeuntersuchung einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Diese wird ab dem 20. Lebensjahr von der Krankenkasse bezahlt. Ziel der Krebsvorsorgeuntersuchung ist es, eventuell auftretende bösartige Erkrankungen möglichst früh zu erkennen und zu therapieren. In Deutschland nutzen viele Frauen diese Früherkennungsuntersuchung noch nicht. Wir haben diese Seite erstellt, um Ihnen einen Überblick über die durchzuführenden Untersuchungen zu geben.

 

 


Was geschieht bei der gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung?

  • Der Blutdruck wird gemessen.
  • Die Scheide, der Muttermund und die Schamlippen werden untersucht
  • Es wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen zur mikroskopischen Untersuchung der Zellen (Pap-Test)
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke (Veränderungen sollen festgestellt werden)
  • Tastuntersuchung der Achselhöhlen und Brüste (ab dem 30. Lebensjahr)
  • Tastuntersuchung des Enddarmes (ab dem 50. Lebensjahr)
  • Blut im Stuhl wird kontrolliert (Stuhltestbriefchen, ab dem 50. Lebensjahr alle 2 Jahre)
  • Angebot einer Vorsorgedarmspiegelung zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr, 1 bis 2 mal möglich.

Natürlich wird vor jeder Untersuchung ein ausführliches Gespräch stattfinden. Sollten Sie das erste Mal zu einer Krebsorsorgeuntersuchung gehen, wird der Arzt Ihnen Fragen zu Ihrer Krankengeschichte stellen. Ihn interessiert dabei zur einer sicheren Diagnostik: frühere Erkrankungen und Operationen, Einnahme von Medikamenten, vorausgegangene Schwangerschaften, eventuell vorkommende familiäre Erkrankungen wie Diabetes, Krebs etc.), Auftreten der ersten Periode, Regelmäßigkeit der Periodenblutung, Verhütung, Impfstatus, Klärung evtl. bestehender Beschwerden. Nach diesem Gespräch wird die Untersuchung durchgeführt.

Aus gegebenem Anlass: Bitte beachten Sie die aktuell gültige Richtlinie für die Krebsvorsorge bei Frauen. Diese hat sich zum 01.01.2020 wie folgt geändert:

  • Patientinnen ab dem 35ten Lebensjahr steht alle 3 Jahre ein kombinierter Pap-Test und HPV-Test (Abstrich auf humanes Papillomavirus) zu. Bei negativem (günstigem) Befund ist in den nächsten 3 Jahren kein weiterer Test vorgesehen.
  • Bei Patientinnen mit vollständig entfernter Gebärmutter ist überhaupt kein Abstrich vom Scheidenende vorgesehen.
  • Für Patientinnen bis zum 35ten Lebensjahr hat sich an der bisherigen Vorgehensweise nichts geändert.

Wir empfehlen Ihnen dringend, auch bei negativem kombinierten Vorbefund (Pap und HPV), regelmäßig zusätzliche Pap-Tests als Selbstzahlerleistung durchführen zu lassen.

Eine Ultraschalluntersuchung wird durchgeführt, wenn Befunde unklar sind oder zur Abklärung von akuten Beschwerden. Die Ultraschallsonde wird in die Scheide eingeführt, die Eierstöcke und die Gebärmutter können genau untersucht und ausgemessen werden, eventuelle Geschwülste oder Veränderungen im Unterleib können frühzeitig dargestellt werden.

Ansonsten ist eine Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung eine Selbstzahlerleistung.

Sollten sich bei dieser Untersuchung Unklarheiten ergeben, wird auch hier eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt; sollten sich Veränderungen in der Brust zeigen, wird der Frauenarzt eine Mammographieuntersuchung oder einen Ultraschall der Brust empfehlen.

Keine Angst! Ihr Frauenarzt wird Ihnen bei der Untersuchung jeden Untersuchungsschritt genau erklären.